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Grenzfeststellung

'Grenzfeststellung
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Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung ist im Gegensatz zur Grenz- anzeige eine »hoheitliche« Tätigkeit mit öffentlich rechtlichem Charakter.

Es wird geprüft, ob vorhandene Grenzmarken mit dem Katasternachweis übereinstimmen. Verlorengegangene Grenzmarken werden neu abgemarkt.

Leistungen:
  • Aufbereiten der Katasterunterlagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten
  • Anhörung der betroffenen Eigentümer
  • Örtliche Grenzfeststellung mit oder ohne Abmarkung der Grenzpunkte
  • Niederschrift und Beurkundung über die Feststellung der Grenzen und
    die Abmarkung
  • Übernahmeantrag in das Liegenschaftskataster

ÖbVI
Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung