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Liegenschaftsplan

nach Anlage 2 Nr. 2, Bauvorlagenerlass (BVErl.) zum Bauantrag
Liegenschaftsplan
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Liegenschaftsplan
Der Liegenschaftsplan ist Bestandteil der Bau- genehmigung gemäß Hessischer Bauordnung (HBO)

Inhalte des Liegenschaftsplans:
  • Ortsvergleich für das Baugrundstück und der Nachbargrundstücke
  • Projekteintrag (Eintragung des Bauvorhabens mit Angabe der Außenmaße)
  • Eigentümerverzeichnis für das Baugrundstück und der Nachbargrundstücke
Optional:
  • Eintragung der baurechtlichen Festsetzungen
  • Höhenaufnahme im Interessensbereich des Baugrundstücks
  • First- und Traufhöhenbestimmung der Nachbarbebauung
  • Ermittlung von Kanaldeckel- und -sohlentiefen

ÖbVI
Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung