Home > Grundstücksvermessung > Vereinfachte Umlegung

Vereinfachte Umlegung

Vereinfachte Umlegung
Vergrößern
Vereinfachte Umlegung
Die Vereinfachte Umlegung ist in den §§ 80-84 des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt. Federführende und beschlussfassende Stelle ist die Gemeinde. Sie dient dem Zweck des Austauschs bzw. der einseitigen Zuteilung unmittelbar aneinander grenzender oder in enger Nachbarschaft liegender Grundstücke bzw. Grundstücksteile.

In dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung wird nicht nur der Übergang des Eigentums geregelt, sondern auch die Geldleistungen festgesetzt oder Rechte neu begründet bzw. übertragen.

Leistungen:
  • Besprechung mit der Gemeinde
  • Führen der Verhandlung mit den Beteiligten Eigentümern
  • Aufbereiten der Katasterunterlagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten
  • Örtliche Vermessung mit oder ohne Abmarkung der Grenzpunkte
  • Vornehmen eines Grundbuchvergleichs
  • Aufstellen des Beschlusses über die Vereinfachte Umlegung
  • Aufbereiten der Beschlussvorlagen
  • Fertigen der Auszüge aus dem Beschluss für alle Beteiligten
  • Einholen der Bescheinigung für die Eignung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
  • Vorlagen der Bekanntmachung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses
  • Vervielfältigen der Beschlüsse und Weitergabe an die entsprechenden Ämter

ÖbVI
Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung