In Zeiten steigender Mieten ist es angezeigt, dass die jeweiligen Vertragspartner als Grundlage der Mietzins-
vereinbarung die exakte Mietfläche nach den gesetzlich geltenden Normen zu Grunde legen können
- Ermittlung der Mietflächen und Wohnflächen nach
- II. Berechnungsverordnung
- gif Richtlinien (MF-G)
- Wohnflächenverordnung (WoFIV)
- DIN 277
- Dokumentation in Plan- und Tabellenform

Mietflächenermittlung