Ihr Vermessungsbüro Heinen und Fischer

Willkommen auf den Seiten des Vermessungsbüros Heinen und Fischer mit Sitz in Groß-Zimmern. Wir möchten Sie gerne über unser Leistungs- und Tätigkeitsspektrum informieren.

Wir sind als Vermessungsstelle gemäß § 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) zugelassen, was bedeutet, dass wir berechtigt sind, sämtliche hoheitliche Vermessungen, die u.a. im Menüpunkt »Grundstücksvermessung« zu finden sind, auszuführen sowie Tatsachen an Grund und Boden festzustellen und zu beurkunden.

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Wir über uns

Das Vermessungsbüro der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure existiert seit über 40 Jahren. Bedingt durch Generationswechsel wird das Büro heute von Bernd Heinen und Thilo Fischer geleitet.

Leistungen

Neben den hoheitlichen Vermessungsleistungen erbringen wir auch Beratungsleistungen aus dem Bereich der Ingenieurvermessung und baubegleitenden Vermessung.

Referenzen

Neben über 30 Kommunen zählen viele Planungsbüros und Architekten zu unseren Kunden. Schauen Sie sich unsere Referenzen im Einzelnen an.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu Ihrem Grundstück oder suchen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.