Gebäudeabsteckung
Der § 75 HBO gibt vor, dass vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes und seine Höhenlage in der Örtlichkeit festgelegt werden müssen.
Diese Festlegungen (Absteckung u. Höhenantrag) müssen von einem Sachverständigen für Vermessungswesen in Verbindung mit § 27 HPPVO durchgeführt
und bescheinigt werden.
- Vorausberechnen bzw. Übernahme der Projektgeometrie aus DXF/DWG Datei
- Anzeigen der Gebäudeeckpunkte (± 10 cm) mit Latten, Rohren etc. für den Baugrubenaushub
- Innendienstliches Prüfen und Fertigen eines Absteckplanes
- Höhenantrag: Festlegen der Höhenlage des Bauvorhabens nach Maßgabe der Baugenehmigung
- Anfertigung einer Vermessungsskizze mit anschließender innendienstlicher Prüfung
- Vorausberechnen bzw. Übernahme der Projektgeometrie aus DXF/DWG
- Abstecken des Bauvorhabens bzw. seiner Hauptachsen entweder direkt in der Baugrube oder auf ein bauseits zu errichtendes Schnurgerüst
- Höhenantrag falls keine Grobabsteckung ausgeführt wurde: Festlegen der Höhenlage des Bauvorhabens nach Maßgabe der Baugenehmigung
- Höhenkontrolle des Schotterplanums
- Innendienstliches Prüfen und Fertigen eines Absteckplanes
- Ausstellen einer Absteckungsbescheinigung nach § 75 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 27 HPPVO zur Vorlage bei der Bauaufsicht

Erläuterung zum Schnurgerüst
Das Schnurgerüst, auch Schnurbock genannt, wird im Bauwesen zur Absteckung und Positionierung eines zu errichtenden Bauwerkes verwendet.
Die Errichtung der Schnurböcke kann durch die unterschiedlichen Baubeteiligten (Eigenleistung Bauherr / Erdbauunternehmen / Rohbauunternehmen / Vermesser) erfolgen. Hier ist eine Absprache im Vorfeld notwendig.
Die Schnurböcke, eine Konstruktion aus Holzplanken/Holzbrettern, Holzpfosten und/oder Eisenpfosten, werden mit einem gewissen Abstand zu den geplanten Bauwerksecken in der Örtlichkeit aufgestellt. Hierbei werden die waagerechten Bretter der einzelnen Schnurböcke auf das gleiche Höhenniveau ausgerichtet. Das erleichtert der Baufirma das Spannen der Schnüre.
Der Vermesser markiert bei der Absteckung auf dem waagerechten Bretten die Flucht der geplanten Bauwerksecken, dies erfolgt in der Regel mit Nägeln und eine farbliche Markierung. Die Schnüre zwischen den Nägeln werden im Nachgang von Ihrer Baufirma gespannt.
