Gebäudeeinmessung
Für die Ausführung der Leistung müssen Sie Ihren Vermesser über die Rohbaufertigstellung bzw. über die mögliche Gebäudeeinmessung nach §21 HVGG informieren. Dies ist auch notwendig falls bereits im Zuge der Gebäudeabsteckung vor Baubeginn der Vermessungsauftrag erteilt wurde. Ihr Vermesser benötigt die Information, dass er die Leistung ausführen kann und das Gebäude „einmessungsreif“ ist.
Bei fehlenden Bauwerken wie z.B. Garagen, Carport oder dergleichen besprechen Sie das bitte vorab mit Ihrem Vermesser.
Leistungen:
- Aufbereiten der Katasterunterlagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten
- Örtliche Einmessung des Neubaus
- Auswerten der Messung und Beantragung der Übernahme in das Liegenschaftskataster
- Fertigen eines Kartenauszuges mit Darstellung des eingemessenen Neubaus
- Ausstellen einer Grenzbescheinigung bzw. Identitätsbescheinigung (optional)

- Vorausberechnen bzw. Übernahme der Projektgeometrie aus DXF/DWG Datei
- Abstecken des Bauvorhabens bzw. seiner Hauptachsen entweder direkt in der Baugrube oder auf ein bauseits zu errichtendes Schnurgerüst
- Höhenantrag: Festlegen der Höhenlage des Bauvorhabens nach Maßgabe der Baugenehmigung