Grenzanzeige
Die Grenzanzeige dient lediglich dem Selbstzweck, bei einem Bauvorhaben nicht die Grundstücksgrenze zum Nachbar zu überschreiten (z.B. Zaunbau). Sie hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Durch sie wird ein Grenzverlauf nicht nachhaltig neu festgelegt.
- Leistungen:
Aufbereiten der Katasterunterlagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten - Örtliche Grenzanzeige mit Auspflocken bzw. farblichem Markieren der Grenzpunkte
- Fertigen einer Vermessungsskizze
