Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung ist im Gegensatz zur Grenz- anzeige eine »hoheitliche« Tätigkeit mit öffentlich rechtlichem Charakter.
Es wird geprüft, ob vorhandene Grenzmarken mit dem Katasternachweis übereinstimmen. Verlorengegangene Grenzmarken werden neu abgemarkt.
Leistungen:
- Aufbereiten der Katasterunterlagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten
- Anhörung der betroffenen Eigentümer
- Örtliche Grenzfeststellung mit oder ohne Abmarkung der Grenzpunkte
- Niederschrift und Beurkundung über die Feststellung der Grenzen und
die Abmarkung - Übernahmeantrag in das Liegenschaftskataster
