Der § 65 HBO gibt vor, dass vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes und seine Höhenlage in der Örtlichkeit festgelegt werden müssen.
Diese Festlegungen (Absteckung u. Höhenantrag) müssen von einem Sachverständigen für Vermessungs- wesen in Verbindung mit § 27 HPPVO durchgeführt
und bescheinigt werden.
Gebäudeabsteckung
Grobabsteckung
- Vorausberechnen bzw. Übernahme der Projektgeometrie aus DXF/DWG Datei
- Anzeigen der Gebäudeeckpunkte (± 10 cm) mit Latten, Rohren etc. für den Baugrubenaushub
- Innendienstliches Prüfen und Fertigen eines Absteckplanes
Feinabsteckung
- Vorausberechnen bzw. Übernahme der Projektgeometrie aus DXF/DWG Datei
- Abstecken des Bauvorhabens bzw. seiner Hauptachsen entweder direkt in der Baugrube oder auf ein bauseits zu errichtendes Schnurgerüst
- Höhenantrag: Festlegen der Höhenlage des Bauvorhabens nach Maßgabe der Baugenehmigung
- Innendienstliches Prüfen und Fertigen eines Absteckplanes
- Ausstellen einer Absteckungsbescheinigung nach § 65 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 27 HPPVO zur Vorlage
bei der Bauaufsicht