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Gebäudeabsteckung

Gebäudeabsteckung
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Gebäudeabsteckung
Der § 65 HBO gibt vor, dass vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes und seine Höhenlage in der Örtlichkeit festgelegt werden müssen.

Diese Festlegungen (Absteckung u. Höhenantrag) müssen von einem Sachverständigen für Vermessungs- wesen in Verbindung mit § 27 HPPVO durchgeführt
und bescheinigt werden.

Grobabsteckung
  • Vorausberechnen bzw. Übernahme der Projektgeometrie aus DXF/DWG Datei
  • Anzeigen der Gebäudeeckpunkte (± 10 cm) mit Latten, Rohren etc. für den Baugrubenaushub
  • Innendienstliches Prüfen und Fertigen eines Absteckplanes
Feinabsteckung
  • Vorausberechnen bzw. Übernahme der Projektgeometrie aus DXF/DWG Datei
  • Abstecken des Bauvorhabens bzw. seiner Hauptachsen entweder direkt in der Baugrube oder auf ein bauseits zu errichtendes Schnurgerüst
  • Höhenantrag: Festlegen der Höhenlage des Bauvorhabens nach Maßgabe der Baugenehmigung
  • Innendienstliches Prüfen und Fertigen eines Absteckplanes
  • Ausstellen einer Absteckungsbescheinigung nach § 65 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 27 HPPVO zur Vorlage
    bei der Bauaufsicht

ÖbVI
Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung