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Grundstücksvermessung

Die rechtliche Grundlage für die der Grundstücksvermessung zuzuordnenden Leistungen, mit Ausnahme des Liegenschaftsplans, der Gebäudeabsteckung sowie der Grenzanzeige, bildet das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG).

Hierin ist geregelt, dass wir als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure befugt sind, sämtliche nachfolgend beschriebenen hoheitliche Vermessungstätigkeiten auszuführen.
Sie erhalten durch uns eine kompetente rechtliche und technische Beratung.

Die Kosten für diese Leistungen sind in einer Verwaltungskostenordnung als Gebührensätze festgelegt, so dass es bei diesen Arbeiten kein Preiswettbewerb
sondern ausschließlich ein Qualitäts- / und Leistungswettbewerb geben kann.
ÖbVI
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - BdVI
Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung