Vereinfachte Umlegung
In dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung wird nicht nur der Übergang des Eigentums geregelt, sondern auch die Geldleistungen festgesetzt oder Rechte neu begründet bzw. übertragen.
Leistungen:
- Besprechung mit der Gemeinde
- Führen der Verhandlung mit den Beteiligten Eigentümern
- Aufbereiten der Katasterunterlagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten
- Örtliche Vermessung mit oder ohne Abmarkung der Grenzpunkte
- Vornehmen eines Grundbuchvergleichs
- Aufstellen des Beschlusses über die Vereinfachte Umlegung
- Aufbereiten der Beschlussvorlagen
- Fertigen der Auszüge aus dem Beschluss für alle Beteiligten
- Einholen der Bescheinigung für die Eignung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
- Vorlagen der Bekanntmachung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses
- Vervielfältigen der Beschlüsse und Weitergabe an die entsprechenden Ämter