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Zerlegung / Teilung

Zerlegung / Teilung
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Zerlegung / Teilung
Bei der Zerlegung werden nach Angabe des Auftrag-
gebers ein neuer Grenzverlauf festgelegt und neue Flurstücke gebildet.

Wir beraten Sie bei der Festlegung des neuen Grenz-
verlaufs hinsichtlich der zu beachtenden bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen.
Das Ergebnis einer Zerlegung ist der so genannte Veränderungsnachweis.

Leistungen:
  • Aufbereiten der Katasterunterlagen
  • Festlegen der neuen Grenzen
  • Anhörung der betroffenen Eigentümer
  • Zerlegungsmessung mit oder ohne Abmarkung der Grenzpunkte
  • Niederschrift und Beurkundung über die Festlegung und/oder Feststellung der neuen Grenzpunkte und der Abmarkung der neuen Grenzpunkte.
  • Veränderungsnachweis und Übernahmeantrag in das Liegenschaftskataster

ÖbVI
Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung