Immobilienbewertung
Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken werden je nach Zweck und den damit für die Wertermittlung zusammenhängenden gesetzlichen Vorschriften Wertgutachten erstellt.
Folgende Zwecke treten häufig auf:
- Überprüfung des Preises im Kauf- bzw. Verkaufsfalle
- Erbauseinandersetzung
- Überprüfung des Werts, welcher der Festsetzung der Erbschaftssteuer zugrunde liegt
- Wertnachweis für ein Kreditinstitut zum Zwecke der Beleihung
- Scheidungsauseinandersetzung
