Liegenschaftsplan
nach Anlage 2 Nr. 2, Bauvorlagenerlass (BVErl.) zum Bauantrag
Der Liegenschaftsplan ist Bestandteil der Baugenehmigung gemäß Hessischer Bauordnung (HBO)
Inhalte des Liegenschaftsplans:
- Ortsvergleich für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke
- Projekteintrag (Eintragung des Bauvorhabens mit Angabe der Außenmaße)
- Eigentümerverzeichnis für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke
Optional:
- Eintragung der baurechtlichen Festsetzungen
- Höhenaufnahme im Interessensbereich des Baugrundstücks
- First- und Traufhöhenbestimmung von Bestandsgebäuden
- Ermittlung von Kanaldeckel- und -sohlentiefen
- Einfügenachweis nach §34 BauBG
- Erfassung von planungsnotwendigen Objekten (Mauern, schützenswerte Bäume etc.)
