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Immobilienbewertung

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Immobilienbewertung
Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken werden je nach Zweck und den damit für die Wertermittlung zusammen- hängenden gesetzlichen Vorschriften Wertgutachten erstattet.

Folgende Zwecke treten häufig auf:
  • Überprüfung des Preises im Kauf- bzw. Verkaufsfalle
  • Erbauseinandersetzung
  • Überprüfung des Werts, welcher der Festsetzung der Erbschaftssteuer zugrunde liegt
  • Wertnachweis für ein Kreditinstitut zum Zwecke der Beleihung
  • Scheidungsauseinandersetzung

ÖbVI
Öffentlich bestellt durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung