Zerlegung / Teilung
Bei der Zerlegung werden nach Angabe des Auftraggebers ein neuer Grenzverlauf festgelegt und neue Flurstücke werden gebildet.
Wir beraten Sie bei der Festlegung des neuen Grenzverlaufs hinsichtlich der zu beachtenden bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen.
Das Ergebnis einer Zerlegung ist der so genannte Veränderungsnachweis.
Leistungen:
- Aufbereiten der Katasterunterlagen
- Festlegen der neuen Grenzen
- Anhörung der betroffenen Eigentümer
- Zerlegungsmessung mit oder ohne Abmarkung der Grenzpunkte
- Niederschrift und Beurkundung über die Festlegung und/oder Feststellung der neuen Grenzpunkte und Abmarkung der neuen Grenzpunkte.
- Veränderungsnachweis und Übernahmeantrag in das Liegenschaftskataster
